Die wichtigsten Änderungen 
der Verkehrsregeln ab 28.04.2020
Die wichtigsten Änderungen 
der Verkehrsregeln ab 28.04.2020
Radverkehr:
Schrittgeschwindigkeit beim Rechtsabbiegen:
Mindestabstand beim Überholen:
Parkverbot an Kreuzungen und Einmündungen:
• Radfahrende dürfen grundsätzlich nebeneinander fahren
• Auf Fahrrädern dürfen Personen mitgenommen werden, wenn 
  die Fahrräder zur Personenbeförderung gebaut und
  eingerichtet sind und der Fahrzeugführende mindestens 16
  Jahre alt ist.
• Generelles Halteverbot auf Schutzstreifen (Zeichen 295)
Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t zGM ist innerorts Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7, max. 11 km/h) vorgeschrieben.
Mindestüberholabstand für das Überholen von zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Elektro-Kleinstfahrzeug-Führenden durch Kfz:
• Innerorts: 1,5 m
• Außerorts: 2 m
Verbot des Parkens vor Kreuzungen und Einmündungen in einem Abstand von bis zu je 8 Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, wenn ein straßenbegleitender baulicher Radweg vorhanden ist.
Radverkehr:
• Radfahrende dürfen grundsätzlich nebeneinander fahren
• Auf Fahrrädern dürfen Personen mitgenommen werden, wenn 
  die Fahrräder zur Personenbeförderung gebaut und
  eingerichtet sind und der Fahrzeugführende mindestens 16
  Jahre alt ist.
• Generelles Halteverbot auf Schutzstreifen (Zeichen 295)

Schrittgeschwindigkeit beim Rechtsabbiegen:
Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t zGM ist innerorts Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7, max. 11 km/h) vorgeschrieben.

Mindestabstand beim Überholen:
Mindestüberholabstand für das Überholen von zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Elektro-Kleinstfahrzeug-Führenden durch Kfz:
• Innerorts: 1,5 m
• Außerorts: 2 m

Parkverbot an Kreuzungen und Einmündungen:
Verbot des Parkens vor Kreuzungen und Einmündungen in einem Abstand von bis zu je 8 Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, wenn ein straßenbegleitender baulicher Radweg vorhanden ist.