Motorrad

Klasse A1

Beschreibung: 

Leichtkrafträder bis 125 cm3 und max 11 kW (15PS)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW 

 

 Details:

-Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max 125 cm3,

 Motorleistung max 11 kW;

 Verhältnis Leistung/Leermasse max 0,1 kW/kg

-Dreirädrige Krafträder mit symetrisch angeordneten

 Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 

 bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten

 Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; 

 Leistung bis max. 15 kW 

 

Mindestalter:

16 Jahre

 

Theorie Unterricht:

12 Lektionen Grundstoff

04 Lektionen spezifischer Zweiradunterricht

 

Sonderfahrten:

5 Stunden á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstrasse

4 Stunden á 45 Minuten auf Autobahnen

3 Stunden á 45 Minuten bei Dunkelheit oder Dämmerung

 

Prüfungen:

Theorie Prüfung frühestens 3 Monate vor dem 16. Geburtstag

Praxis Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 16. Geburtstag

 

Eingeschlossene Klasse:

AM

 

Antrag:

Sehtest

Erste Hilfe Kurs

Biometrische Passbild

Klasse A2

Beschreibung: 

Krafträder bis 35 kW (48PS)

 

Details:

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW;

Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg. 

 

Mindestalter:

18 Jahre

 

Theorie Unterricht:

12 Lektionen Grundstoff (bei Erweiterung 06 Lektionen Grundstoff

04 Lektionen spezifischer Zweiradunterricht


Beim Aufstieg von A1 nach A2 ist bei jeweils mindestens

zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben 

 

Sonderfahrten:

5 Stunden á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstrasse 

4 Stunden á 45 Minuten auf Autobahnen 

3 Stunden á 45 Minuten bei Dunkelheit oder Dämmerung 

 

Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist 

keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer,

bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser

die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt 

 

Prüfungen:

Theorie Prüfung frühestens 3 Monate vor dem 18. Geburtstag

Praxis Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 18. Geburtstag

 

Eingeschlossene Klasse:

AM, A1

 

Antrag:

Sehtest

Erste Hilfe Kurs 

Biometrische Passbild 


Klasse A

Beschreibung: 

Krafträder / Dreirädrige Krafträder ohne Leistungsbegrenzung

 

Details:

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von

mehr als 50 cm³und einer bbH von mehr als 45 km/h 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung

von mehr als 15 kW. 

 

Mindestalter:

24 Jahre

 

Theorie Unterricht:

12 Lektionen Grundstoff (bei Erweiterung 06 Lektionen Grundstoff)

04 Lektionen spezifischer Zweiradunterricht


Beim Aufstieg von A2 nach A ist bei jeweils mindestens

zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben 

 

Sonderfahrten:

5 Stunden á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstrassen

4 Stunden á 45 Minuten auf Autobahnen

3 Stunden á 45 Minuten bei Dunkelheit oder Dämmerung

 

Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist 

keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer,

bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser

die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt 

 

Bei der Erweiterung von A1 auf A 

3 Stunden á 45 Minuten auf Bundes oder Landstrassen

2 Stunden á 45 Minuten Autobahnen

1 Stunden á 45 Minuten bei Nacht

 

Prüfungen:

Theorie Prüfung frühestens 3 Monate vor dem 24. Geburtstag

Praxis Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 24. Geburtstag

 

Eingeschlossene Klassen:

AM, A1, A2

 

Antrag:

Sehtest

Erste Hilfe Kurs 

Biometrische Passbild 

(bei Erweiterung Kopie des Führerscheins)


Klasse B196

Mit dem Autoführerschein 125cm3 Krafträder fahren!

Beschreibung:   
Leichtkrafträder bis 125 cm3
 
Details:
Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dürfen dann Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, gefahren werden. 
Mit dieser Schlüsselzahl wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV nicht möglich ist. 
Diese Berechtigung gilt nur für die Bundesrepublik Deutschland.
 
Mindestalter:
25 Jahre
 
Theorie Unterricht:
4 Lektionen spezifischer Zweiradunterricht
 
Fahrstunden:
10 Fahrstunden á 45 min
 
Prüfungen:
Keine theoretische und praktische Prüfung erforderlich.
Der Fahrlehrer muss sich jedoch von den Kenntnissen und Fertigkeiten überzeugen.
 
Voraussetzungen: 
Mindestens 25 Jahre und mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B