Klasse A

Klasse A

Beschreibung:   
Krafträder / Dreirädrige Krafträder ohne Leistungsbegrenzung
 
Details:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von
mehr als 50 cm³und einer bbH von mehr als 45 km/h 
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung
von mehr als 15 kW.  
  
Mindestalter:
24 Jahre
 
Theorie Unterricht:
12 Lektionen Grundstoff (bei Erweiterung 06 Lektionen Grundstoff)
04 Lektionen spezifischer Zweiradunterricht

Beim Aufstieg von A2 nach A ist bei jeweils mindestens
zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben  
 
Sonderfahrten:
5 Stunden á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstrassen
4 Stunden á 45 Minuten auf Autobahnen
3 Stunden á 45 Minuten bei Dunkelheit oder Dämmerung
 
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist 
keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer,
bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser
die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt  
 
Bei der Erweiterung von A1 auf A 
3 Stunden á 45 Minuten auf Bundes oder Landstrassen
2 Stunden á 45 Minuten Autobahnen
1 Stunden á 45 Minuten bei Nacht
 
Prüfungen:
Theorie Prüfung frühestens 3 Monate vor dem 24. Geburtstag
Praxis Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 24. Geburtstag
 
Eingeschlossene Klassen:
AM, A1, A2
 
Antrag:
Sehtest
Erste Hilfe Kurs 
Biometrische Passbild 
(bei Erweiterung Kopie des Führerscheins)
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